Wir dokumentieren die politische Erklärung des am 7. Juli 2014 in Stuttgart-Bad Cannstatt angeklagten und verurteilten Antifaschisten (wir berichteten). Es gilt das gesprochene Wort. "Ich möchte mich nun doch zu einem Teil der Anklage äußern, und zwar in Form dieser politischen Erklärung. Hiermit werde ich nun etwas zum Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erklären. Bei dem Vorwurf, der hier heute verhandelt wird, geht es um eine Situation, die letztes Jahr im Oktober im Rahmen … [Weiterlesen...]
Erklärung des in Stuttgart-Bad Cannstatt angeklagten Antifaschisten
„Knüppelnde BFE-Einheiten und literweise Pfefferspray“
Landgericht glaubt Securitymitarbeitern:
Aktionskünstlerin Loubna Forer verurteilt
Stuttgart. Die Stuttgarter Aktionskünstlerin Loubna Forer wurde am 3. Juli 2014 vom Stuttgarter Landgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Richter Mangold und die beiden Schöffinnen sahen es in dieser Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass sich die Tat so zutrug, wie es die Securitymitarbeiter behaupteten. Der Ton der Polizeivideos spiegelte zwar einen anderen "Tatverlauf" wider. Dies erschien dem … [Weiterlesen...]
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzungen, Landfriedensbruch und Vermummung
Stuttgarter Antifaschist in Dresden angeklagt
Stuttgart/Dresden. Am 27. Juni 2014 findet vor dem Amtsgericht Dresden die Gerichtsverhandlung gegen einen Stuttgarter Antifaschisten wegen angeblicher „gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Vermummungsverbot“ statt. Am 19. Februar 2011 verhinderten rund 21000 AntifaschistInnen zum zweiten Mal in Folge den zuvor größten, regelmäßigen Naziaufmarsch Europas in Dresden. Die „Trauerdemo“ der Faschisten ist inzwischen Geschichte. Nach den gescheiterten … [Weiterlesen...]
Rastatt meldet:
Prozess gegen Antifaschist verschoben
UPDATE 14.06.2014: Die vorgesehene Verhandlung am 16. Juni findet nicht statt! Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Unsere ursprüngliche Meldung: Vorwurf: Schwerer Landfriedensbruch … [Weiterlesen...]
Zur falschen Zeit am falschen Ort - Geldstrafe wegen Zivilcourage
„Schützt eure Kinder vor euch selbst“
Von Andreas Scheffel und Alfred Denzinger - Stuttgart. Ein 22-Jähriger muss eine Geldstrafe von 600 Euro zuzüglich Gerichtskosten zahlen, weil er am 1. Februar 2014 zusammen mit rund hundert anderen AktivistInnen eine Demonstration von Bildungsplangegnern in Stuttgart grob gestört haben soll. Dazu verurteilte das Stuttgarter Amtsgericht den Auszubildenden am Donnerstag, 12. Juni 2014. Die Polizei durchsuchte BesucherInnen der Verhandlung vor dem Prozess und kopierte ihre Ausweispapiere. Es waren … [Weiterlesen...]
Erklärung des in Stuttgart angeklagten Antifaschisten
„Antifaschismus ist notwendig, wichtig und nicht kriminell!“
Wir dokumentieren die politische Erklärung des am 12. Juni 2014 in Stuttgart angeklagten und verurteilten Antifaschisten (wir berichteten). Es gilt das gesprochene Wort. "Zu den Vorwürfen habe ich heute nichts gesagt, zum politischen Hintergrund möchte ich mich allerdings äußern. Ich sitze heute hier auf der Anklagebank. Noch vor wenigen Tagen hatte mir das Gericht einen Brief geschickt, mit Sicherungsmaßnahmen für meinen Prozess, u.a. wurden bewaffnete Polizisten und vier Justizleute … [Weiterlesen...]
Wieder ein Prozess gegen einen Antifaschisten in Göppingen
Vorwurf: Schwerer Landfriedensbruch – Termin fällt aus!
UPDATE 14.06.2014: Die vorgesehene Verhandlung am 16. Juni findet nicht statt! Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Am Montag, 16. Juni 2014, 11 Uhr, steht ein Antifaschist aus dem Landkreis Rastatt vor dem Amtsgericht in Göppingen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Rahmen der Proteste gegen den Naziaufmarsch am 12. Oktober 2013 schweren Landfriedensbruch begangen zu haben. Am 12. Oktober 2013 riefen mehrere faschistische Organisationen zu einer Demonstration durch die … [Weiterlesen...]
1200 Euro Strafe für Verstoß gegen das Versammlungsgesetz:
Plastikfolie als Schutzwaffe
Göppingen. Die Staatsanwaltschaft gab sich Mühe. Doch ihre Zeugen widersprachen sich. Auch deshalb gelang es der Anklage nicht, einem 22-Jährigen, der am 12. Oktober 2013 gegen den Göppinger Naziaufmarsch demonstriert hatte, gefährliche Körperverletzung nachzuweisen. Das Amtsgericht verurteilte den Elektriker aus Villingen-Schwenningen dennoch zu einer Geldstrafe von dreißig Tagessätzen zu je 40 Euro zuzüglich Gerichtskosten. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der 22-Jährige … [Weiterlesen...]
Statement des angeklagten Antifaschisten
„Antifa ist Handarbeit!“
Wir dokumentieren das Statement des am 2. Juni 2014 in Göppingen angeklagten und verurteilten Antifaschisten. Es gilt das gesprochene Wort. "An das Gericht, die Staatsanwaltschaft, sehr geehrte Prozessteilnehmerinnen und -teilnehmer! Sehr geehrte Verteidigung, Fakt ist, dass ich am 12. Oktober in Göppingen war, mit dem Ziel, den dort stattfindenden Naziaufmarsch zu verhindern. Fakt ist außerdem, dass dieser Aufmarsch der Faschisten nur durch die Polizei ermöglicht wurde - wie es so … [Weiterlesen...]
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig und legitim!
Prozess am 2. Juni gegen Antifaschisten aus Villingen-Schwenningen
Einem jungen Antifaschisten wird versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er soll angeblich einen Polizisten mit einer Fahne angegriffen haben. Am 2. Juni findet der Prozess vor dem Amtsgericht Göppingen statt. Hintergrund: Protesten gegen den Naziaufmarsch am 12.Oktober 2013 in Göppingen Für den 12. Oktober riefen die "Autonomen Nationalisten Göppingen" zu einer überregionale Demonstration auf. Es formierte sich ein breites Bündnis, welches zum Widerstand gegen den Naziaufmarsch … [Weiterlesen...]
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