Karlsruhe. Die Verfassungsbeschwerde gegen einen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen anlässlich des „G-20 Gipfels“ in Hamburg erlassenen Haftbefehls sei nicht zur Entscheidung angenommen worden. Dies teilte heute, 12. Oktober, das Bundesverfassungsgericht mit. Es habe sich herausgestellt, dass der Vortrag der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers in einem wesentlichen Aspekt unrichtig gewesen sei. Deshalb habe das Bundesverfassungsgericht der Bevollmächtigten mit Beschluss vom 27. September … [Weiterlesen...]
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