Berlin. Am 21. Mai 2014 hat sich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel die „Gefangenen Gewerkschaft der JVA Tegel“ als sogenannter nicht-rechtsfähiger Verein nach BGB § 21 i.V.m. § 54 gegründet. Somit nehmen die Inhaftierten ihre Grundrecht auf Koalitionsfreiheit war, welches im Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes verankert ist. Am 27.5.2014 wurde der Haftraum des Gewerkschaftssprechers, Oliver Rast, durchsucht. In den vergangenen Jahrzehnten gab es verschiedene Anläufe zur Gründung von … [Weiterlesen...]
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