Von Paul Linker – Stuttgart. Ob es sich um antifaschistische Proteste gegen den Rechtsruck handelt, um Aktionen gegen die Umweltzerstörung aus Profitinteresse wie im Hambacher Forst oder um die S-21-Proteste gegen das Immobilienprojekt Stuttgarter Tiefbahnhof: Die Strafverfolgungsbehörden bekämpfen offensichtlich jede/n, der/die eine andere politische Meinung hat und kapitalistischen Interessen im Wege steht. Da es beim ersten Verhandlungstag in Sachen Ernest Petek am 28. Februar nicht zu einem Urteilsspruch kam, geht es am Donnerstag, 21. März, um 10.30 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart in die zweite Runde.
Der legendäre Obenbleiber Ernest Petek aus Stuttgart sieht sich nun kurz nach seiner Haftentlassung erneut Vorwürfen der Justizbehörden ausgesetzt. Nachdem er sich bei einem Frühstück am Bauzaun am 22. Dezember 2015 von einem LKW-Fahrer aufs Übelste bedrängt sah, wurde sein Strafantrag wegen Körperverletzung gegen den Fahrer verworfen. Er selbst dagegen wurde mit einem Strafverfahren wegen „falscher Verdächtigung“ konfrontiert.
Nach einer Verurteilung am 23. Mai 2017 durch das Amtsgericht Stuttgart stand das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstraße 20, an. Da es im Februar beim ersten Verhandlungstag nicht zu einem Urteilsspruch kam, geht es am Donnerstag, 21. März, vor dem Landgericht Stuttgart im Saal 8 um 10.30 Uhr in die zweite Runde der Berufungsverhandlung.
Siehe auch „Solidaritäts-Blockade für S21-Gegner“ und „Nach Streit am Bauzaun in Erzwingungshaft„
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