Stuttgart. Vor dem Stuttgarter Landgericht (Urbanstraße 20) findet am Dienstag, 6. November, 8.15 Uhr, eine Berufungsverhandlung gegen einen Antifaschisten statt. In erster Instanz wurde einer der ursprünglich zwei Angeklagten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Dem verurteilten Antifaschisten wird Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Er soll das Auto von vorbeifahrenden Neonazis durch einen Steinwurf beschädigt haben.
Die Anklage stützt sich lediglich auf die Aussagen zweier Neonazis, die behaupten, die Antifaschisten in der Dunkelheit und trotz Vermummung erkannt und identifiziert zu haben. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen ist zweifelhaft, da bereits im ersten Prozess vor dem Esslinger Amtsgericht einer der beiden Beschuldigten nachweisen konnte, dass er zum Tatzeitpunkt gearbeitet hat und daher gar nicht vor Ort gewesen sein konnte. AntifaschistInnen erklärten hierzu: „Trotz der Falschaussage der beiden Nazis, die bewusst zwei aktive Antifaschisten aus der Region aufgrund ihres Engagements beschuldigten, hielten Richter und Staatsanwaltschaft an ihrem Willen fest, Antifaschismus zu kriminalisieren und verurteilen den zweiten Angeklagten.“
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