Stuttgart. Der Bundespräsident hat ihn ermahnt, die Türkische Gemeinde kündigte eine Anzeige an, schließlich wurde André Poggenburg von seiner Partei AfD abgemahnt, was aber ohne Konsequenzen bleibt. Auch der Stuttgarter Stadtrat Luigi Pantisano von der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-Plus hatte am Donnerstag, 15. Februar, Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den Landtagsabgeordneten und Landesvorsitzenden der AfD Sachsen-Anhalt André Poggenburg, gegen vier Landesverbände der AfD und gegen die BesucherInnen des Politischen Aschermittwoch am 14. Februar in Sachsen erstattet.
„Wir dürfen nicht weiter tatenlos zuschauen, die Politik insgesamt und die Justiz darf nicht weiter tatenlos zuschauen, wie die AfD und ihre rassistischen Schergen unsere Demokratie und Vielfalt gefährend und bedrohen“, begründet Luigi Pantisano sein Vorgehen. Auch die Türkische Gemeinde erwägt eine Strafanzeige.
Nach Medienberichten hat André Poggenburg bei der Veranstaltung „Zeitenwende – Politischen Aschermittwoch Mitteldeutschland“ in Nentmannsdorf bei Pirna in Sachsen am 14. Februar Menschen mit türkischer Herkunft als „Kameltreiber“ und „Kümmelhändler“ rassistisch beleidigt. Menschen mit sogenannter doppelter Staatsangehörigkeit verunglimpfte er als „Heimat- und vaterlandsloses Gesindel“.
Die Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg der AfD hätten als Verantwortliche der Veranstaltung zu keinem Punkt der Rede eine Mäßigung gefordert und seien auch sonst nach den volksverhetzenden Passagen der Rede nicht eingeschritten. Sie hätten „dieser Volksverhetzung und diesem Rassismus“ vielmehr eine Bühne geboten, begründet Pantisano, weshalb sich seine Anzeige auch gegen sie richtet.
Die BesucherInnen der Veranstaltung hätten die volksverhetzenden Passagen der Rede mit Jubelrufen begleitet und „Abschieben, Abschieben“ gerufen. Das bedeute letztlich die Forderung, deutsche StaatsbürgerInnen ausschließlich aufgrund ihrer türkischen oder anderen Herkunft abzuschieben. Damit hätten sich auch die Besucherinnen der Volksverhetzung schuldig gemacht. Da sie sich Pantisano zufolge für die Veranstaltung anmelden mussten und 15 Euro Eintritt bezahlt haben, seien die Namen den Veranstaltern bekannt und eine Strafverfolgung möglich.
Lugi Pantisano: „Ein Vorgehen der Polizeibehörden in diesem Fall ist dringend geboten. Der Aussage ‚Wehret den Anfängen‘ müssen in diesem Fall rechtsstaatliche Taten folgen.“
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