Von Michael Janker – Stuttgart. Eine weitere Niederlage für die Staatsanwaltschaft: Am Mittwoch, 6. Mai, stellte das Amtsgericht Stuttgart ohne Auflagen ein weiteres Verfahren wegen einer Sitzblockade am 5. April 2014 gegen die rechte Allianz so genannter Bildungsplangegner in Stuttgart ein. Der angeklagte Antifaschist hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, der ihm die „Störung von Versammlungen und Aufzügen“ vorwarf. Der Mann hatte sich beim Protest gegen die dritte Demonstration der Bildungsplangegner an einer Sitzblockade im Bereich der Stuttgarter Tor-/Eberhardtstraße beteiligt. Die Verhandlung dauerte nur 20 Minuten. Auch die anderen bisherigen Verfahren in diesem Zusammenhang waren eingestellt worden.
Amtsgericht-Präsident Hans-Peter Rumler leitete die Verhandlung. Er schien Schlimmes zu befürchten, denn er hatte zwei Justizbeamte am Eingang des Gerichtssaales platziert. Die beiden Herren konnten allerdings einen geruhsamen und kurzen Vormittag verbringen.
Die Rechtsanwältin Ursula Röder beantragte gleich zu Beginn die Einstellung des Verfahrens. Sie verwies dabei darauf, dass in diesem Verfahrenskomplex bisher alle Verfahren eingestellt wurden. Schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit habe dies auch hier zu geschehen.
Im weiteren Verlauf entwickelte sich eine Diskussion zwischen Rechtsanwältin Ursula Röder, Staatsanwältin und Richter Rumler über das Recht auf Versammlungsfreiheit und die Frage, ob in diesem Fall eine „grobe Störung“ gegeben sei. Während sich die Staatsanwältin in Bezug auf das Versammlungsrecht der Teilnehmer an der Sitzblockade mehrmals selbst widersprach, es aber im Grunde doch anerkannte, hielt Amtsgerichtspräsident Rumler diese Sitzblockade für „illegitim“.
Er ließ mehrere Viedosequenzen zeigen. In ihnen war unter anderem deutlich zu sehen, dass sich der angeklagte Antifaschist bei der Räumung der Blockade absolut gewaltfrei verhielt. Die beiden Beamten, die ihn aus dem Kessel führten, gingen da schon ruppiger zu Werke. Richter Rumler musste daraufhin auch anerkennen, dass „da ja nichts Schlimmes passiert“ sei.
Nach Ansicht von Richter Rumler war nun auch in diesem Falle eine „grobe“ Störung der Homophobendemo nicht erkennbar beziehungsweise die „Schwelle zu einer groben Störung“ nicht erreicht. Der angeklagte Antifaschist hatte zudem keine Vorstrafen.
Das Verfahren wurde deshalb (nach ausgiebiger Belehrung durch Richter und Staatsanwältin, das sich „sowas nicht wiederholen soll“) nach §153 II StPO ohne Auflagen eingestellt. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse.
Die Verhandlung dauerte von 9 Uhr bis 9.21 Uhr. In diesem Verfahrenskomplex scheint sich dies zu einer durchschnittlichen Verhandlungsdauer zu entwickeln.
Es waren vier Zeugen geladen – neben drei Polizeibeamten auch die Anmelderin der Demonstration der homophoben rechten Allianz Hedwig von Beverfoerde. Sie mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen. Speziell Frau von Beverfoerde schien über den Umstand, dass sie ihre überaus wichtige Zeugenaussage nicht machen konnte, nicht gerade amüsiert zu sein. Vielleicht liegt dies darin begründet, dass Frau von Beverfoerde ihren Wohnsitz im hohen Norden der BRD hat.
Es ist nicht auszuschließen, dass sie sich extra wegen diesem Prozess auf den langen Marsch nach Süden gemacht hat und dabei möglicherweise in den Genuss des Streiks der GDL kam.
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