Von Angela Berger – Stuttgart. Drei Jahre ist es her, dass der NSU, der so genannte Nationalsozialistische Untergrund, aufflog. Erst vor kurzem stimmte die Landtags-SPD zu, nun doch einen baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschuss einzurichten. Vor diesem Hintergrund luden die „Anstifter“ zu einem Kongress mit dem Arbeitstitel „NSU im Staat“ in die Musikhochschule in Stuttgart ein. Ungefähr 100 Interessierte kamen. Sie verabschiedeten eine weitreichende Abschlusserklärung. Ihr Tenor: Der Verfassungsschutz muss abgeschafft werden und gegen Naziaufmärsche ein ungehindertes Demonstrationsrecht gelten.
Die „Anstifter“ fordern in ihrem „Ruf an Staat und Bürgerschaft“ auch eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen. Für Whistleblower müsse es einen gesetzlichen Schutz geben – besonders, wenn sie aus den Sicherheitsbehörden kommen. Überdies bedürfe es einer Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Rechtsextremidmus und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Die Neonazis der Terrorgruppe „Nazionalsozialistischer Untergrund“ sind nach Überzeugung der „Anstifter“ nur die Spitze des Eisbergs, „rechtsextremes Denken und Handeln war und ist tief im Staat und in der Mitte unserer Gesellschaft verankert“. Zu ihrer Konferenz am Samstag, 8. November, hatten die Anstifter mehrere Referenten eingeladen. Sie beschäftigten sich mit folgende Fragen: Wie haben Parlamente, Regierungen, Justiz, Polizei und Geheimdienste seitdem reagiert? Wie wird mit den Opfern umgegangen? Wie sieht alltäglicher Rechtsextremismus in der Mitte der Gesellschaft aus? Wie steht es um die Grundrechte? Welche Bedeutung kommt der Zivilgesellschaft zu, und was muss diese fordern und leisten?
Zu Beginn der Veranstaltung wurde ein Grußwort Heribert Prantls von der „Süddeutschen Zeitung“ vorgelesen. Ein Zitat: „Ralph Giordano hat daraufhin … bei der Jahrestagung des Bundeskriminalamts festgestellt, die Bundesrepublik sei bei der Aufdeckung der NSU-Verbrechen „aus allen Wolken ihrer Ahnungslosigkeit gefallen“. Und er fügte fragend hinzu, was gewesen wäre, wenn die von den Neonazis Ermordeten nicht kleine Leute mit Migrationshintergrund gewesen wären, sondern stattdessen hochkarätige Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Kirche oder Wissenschaft wie damals, in den Mordzeiten der RAF? Die Frage beantwortet sich von selbst.“
Eine CD, V-Mann Corelli und viele offene Fragen
Claus Heinrich, ARD Korrespondent für den SWR, berichtete aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Er arbeitete gut zusammen, hatte aber mit Schwierigkeiten bei der Kooperation mit dem Verfassungsschutz zu kämpfen. Am Ende standen ein langer Bericht und 47 Forderungen, die je nach Parteizugehörigkeit unterschiedlich gewichtet wurden. Gefordert wurde unter anderem, dass künftig bei Ermittlungen rassistische Hintergründe nicht ausgeschlossen werden sollen. Außerdem sei eine bessere Zusammenarbeit zwischen polizeilichen Ermittlern und dem Verfassungsschutz gewünscht. Die Linken fordern darüber hinaus als einzige Fraktion, die V-Mann-Praxis sofort zu beenden und den Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst aufzulösen.
ARD-Korrespondent Heinrich berichtete auch von dem Sonderermittler Jerzy Montag, einem Anwalt aus München. Er soll für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) den Fall des ehemaligen V-Mannes „Corelli“ untersuchen. „Corelli“ hatte schon 2005 eine CD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) übergeben. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums Clemens Binninger (CDU), der auch dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags angehörte, setzte den Grünen-Rechtsexperten im Oktober für diese Aufgabe ein. Seine Ergebnisse werden Anfang 2015 erwartet.
Kurios ist die Aussage des Bundesamts für Verfassungsschutz BfV, dass die Behörde trotz des Kürzels „NSU/NSDAP“ die CD nicht detailliert ausgewertet habe. Sie habe vielmehr lange in Archiven gelegen. Der V-Mann „Corelli“ der die CD übergeben hatte, war vor wenigen Monaten tot aufgefunden worden. Nach offiziellen Angaben starb er an einer unentdeckten Diabetes. Claus Heinrich hofft, dass auf die Sonderermittlungen ein neuer Untersuchungsausschuss folgt, um die noch offenen Fragen zu klären.
Thüringer Untersuchungsausschuss: Es gab Behördenausfälle
Im Januar 2012 setzte der Thüringer Landtag einen Untersuchungsausschuss ein. Zu diesem Themenbereich hatten die „Anstifter“ den wissenschaftlichen Mitarbeiter Steffen Trostdorff von der Linken in Thüringen eingeladen. Der Untersuchungsausschuss stellte in einjähriger Arbeit fest, dass es zur Zeit der Entstehung des NSU regelrechte Behördenausfälle gab. Teilweise hatten die Neonazis ganze Gebiete unter Kontrolle, ohne dass die Polizei und andere Behörden eingriffen. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschuss-Arbeit waren die Ermittlungen nach dem Fund von Sprengstoff in einer angemieteten Garage des Trios und dessen Verfolgung nach seinem Untertauchen.
V-Leute, stellte der Ausschuss fest, treten oft als Führungspersonen in rechtsradikalen Gruppen auf und verstärken deren Aktivitäten durch ihren Einsatz und die nicht unerheblichen Mittel, die sie vom Verfassungsschutz erhalten. Es sei fraglich, ob das V-Leute-System überhaupt sinnvoll sei. Weil die Quellen geschützt werden, komme man gar nicht an die Informationen, derentwegen die V-Leute eigentlich eingesetzt werden. Ihre Straftaten hingegen könnten nicht oder nicht ausreichend strafrechtlich verfolgt werden.
Um die noch nicht aufgearbeiteten Zusammenhänge restlos aufzuklären, braucht man in Thüringen nach Auffassung der Linken einen weiteren Untersuchungsausschuss. Er müsse beispielsweise die Verbindungen zwischen Nazigruppierungen organisierter Kriminalität klären.
Ermittler traumatisierten Angehörige
Der Anwalt der Nebenkläger Turan Ünlücay, der die Angehörigen des ermordeten Mehmet Kubasik vertritt, schilderte die Folgen der Verbrechen für die Angehörigen der Opfer und den Verlauf des Prozesses gegen Beate Zschäpe und mehrere Mitangeklagte in München. Die Familie Kubasik leidet bis heute unter dem Verlust des Ehemannes und Vaters, auch die Eltern von Mehmet Kubasik sind bis heute traumatisiert und können nicht verstehen, wie es dazu kam, dass jemand einen fremden Menschen nur wegen seiner Herkunft tötet.
Traumatisierend war für die Angehörigen aber auch das Vorgehen der Ermittlungsbehörden. So wurde unter anderem nach einer Verbindung zur PKK und zum Drogenmilieu gefragt, anstatt frühzeitig die rechtsradikalen Hintergründe des Verbrechens in Betracht zu ziehen. Mit dem Tod des Familienvaters wurde der Familie auch die wirtschaftliche Existenz genommen. Nach Meinung des Anwalts war genau das auch die Absicht der Täter.
Ungeachtet ihres Leids gab es auch Hausdurchsuchungen bei den Familien der Opfer. Dabei hätte die Polizei spätestens, als bekannt wurde, mit welcher Waffe die Tat begangen wurde, einen Zusammenhang zwischen den Morden erkennen müssen. Es gab einen Tag nach dem Mord an Mehmet Kubasik sogar eine Zeugin, die der Polizei eine Beschreibung des Täters geben konnte. Sie sagte, dass der Täter braune Haare hatte und wie ein Junkie oder Nazi aussah. Die Täterbilder, die der Zeugin vorgelegt wurden, zeigten jedoch durchweg Männer, die überhaupt nicht der Beschreibung entsprachen. Im Bericht, der bei den Verhandlungen vorgelegt wurde, war dann das Wort „Nazi“ nicht mehr enthalten.
Es waren mehr als drei Täter
Wenn Behörden bereits mit einer vorgefertigten Meinung und einem fest zugedrückten rechten Auge an Ermittlungen herangehen, kann auch nicht neutral und gründlich ermittelt werden. Oft wird die Entscheidung, ob und in welche Richtung ermittelt wird, davon abhängig gemacht, welcher Abstammung sowohl Täter als auch Opfer sind. Dies geschieht nicht nur in diesem Prozess – ungeachtet von Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Önder Bogazkaya, ein anderer Nebenkläger, schilderte, dass der NSU-Prozess an einer Stelle angekommen sei, an der die Zusammenhänge zwischen dem Trio und den Nazinetzwerken immer mehr in den Fokus rücken. Bei der Verhandlung häuften sich die Hinweise, dass es mehr als nur drei Täter gab. Die Angehörigen und Anwälte hoffen, dass die Ermittlungen weitere Hintergründe und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Gruppen und dem Nazitrio beleuchten.
Bereits bekannt sind die Beziehungen der drei nach Baden-Württemberg, ebenso ihre Verbindung nach Dortmund. Die gefundenen Ausspähnotizen über mögliche Anschlagsorte können kaum von Ortsfremden angefertigt worden sein. Überdies hatte Beate Zschäpe noch während des Prozesses Briefkontakt zu einem bekannten Dortmunder Neonazi.
„Turner Tagebücher“ als Blaupause für NSU-Verbrechen
Das Vorgehen des NSU und seiner Helfershelfer deutet stark darauf hin, dass der Roman „Turner Tagebücher“ die Blaupause für die Verbrechen war. Kopien des rassistischen Romans, den der Amerikaner William L. Pierce unter dem Pseudonym Andrew Macdonald schrieb, wurden bei einigen Anklagten des Prozesses gefunden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien setzte das Buch 2006 auf den Index. Christoph Busch nennt es in einem Artikel über den NSU für die Bundeszentrale für politische Bildung „eine Blaupause für eine gewalttätige Übernahme des Staates …, die mit rechtsterroristischen Anschlägen beginnt.“
Der Roman hatte Deutschland nach Auffassung des Forschers Gideon Bosch wohl Mitte der neunziger Jahre erreicht. Zu dieser Zeit hätten deutsche Neonazis aus dem angelsächsischen Raum das Konzept eines führerlosen Widerstands, das „auf Eskalation eines brutalen Rassenkrieges durch kleine Untergrundzellen nationalistischer Aktivisten“ ziele, übernommen.
Als Hemmschuh für die lückenlose Aufklärung erwies sich das sogenannte „Strukturermittlungsverfahren gegen Unbekannt“. Ob und wie weit dort ermittelt wird und ob diese Details in den NSU-Prozess mit einfließen, entscheidet allein die Bundesanwaltschaft. Alle anderen Prozessbeteiligten – Gericht, Verteidigung und Nebenkläger – haben kein Recht auf Einsicht in diese Ermittlungsakten. Das legt den Verdacht nah, dass dort alles verschwindet, was nicht in der öffentlichen Verhandlung genannt werden soll. Die Angehörigen wünschen sich aber eine lückenlose Aufklärung der Morde. Dazu ist es unerlässlich, alle Zusammenhänge und Verbindungen aufzudecken.
Kurt Möller: Gedankengut aus der Mitte der Gesellschaft
Prof. Kurt Möller aus Esslingen hat unter anderem Gewalt, Rechtsextremismus, Fremden- und Menschenfeindlichkeit als Forschungsschwerpunkte. Er begann sein Referat mit einer lyrischen Einleitung von Ernst Jandl:
lichtung
manche meinen
lechts und rinks
kann man nicht velwechsern
werch ein illtum
(Ernst Jandl)
Möller erforscht, woher rechtsextremes Gedankengut in der Mitte der Gesellschaft kommt. Rechtsnationales und rechtsextremistisches Denken sei in der Bevölkerung breit verankert. Es sei fraglich, warum die vorhandenen Studien nicht in die Arbeit von Ermittlungsbehörden und in die politische Bildung fließen.
Die Taten der NSU seien erschreckend und mörderisch, doch die Täter kommen aus der bürgerlichen Mitte der Gesellschaft, betonte Möller. Es gebe rund 20 000 aktive Rechtsextremisten nach den Zahlen des Verfassungsschutzes und etwa 17 000 rechtsextreme Straftaten nach den Daten des Bundeskriminalamts. Etwa 700 bis 1000 Gewalttaten jährlich hätten einen rechtsextremen Hintergrund. 184 Menschen – so die Amadeu Antonio Stiftung – wurden innerhalb der letzten 20 Jahre vor diesem Hintergrund getötet. Die Wurzeln dieser Taten lägen nicht am Rand der Gesellschaft, sondern in ihrer Mitte. Möller sprach von einem Eisberg-Syndrom: Nur ein Siebtel eines Eisbergs ist sichtbar, die anderen sechs Siebtel sind unter Wasser. So und noch schlimmer sehe es auch mit dem rechten Gedankengut aus.
Heiner Busch: Für den Verfassungsschutz war der NSU ein Betriebsunfall
Als letzter Redner sprach Heiner Busch über Verfassungsschutz und Repression gegenüber Gegendemonstranten. Der Verfassungsschutz habe keinesfalls Konsequenzen um sein Versagen bei der NSU-Aufklärung gezogen: „Für den Verfassungsschutz war der NSU ein Betriebsunfall.“ Die Behörde fordert nur wieder mehr Mittel, mehr Datenaustausch mit anderen Behörden und mehr Überwachung. Das neu geschaffene „Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum“, kurz GETZ, diene wahrscheinlich eher der Überwindung des Trennungsgebots von Polizei und Diensten.
Es sei fraglich, ob dieses neue „Abwehrzentrum“ wirklich ein Abwehrzentrum für den Rechtsextremismus ist oder vielmehr nur eine neue Behörde, die im besten Fall nur zur Beruhigung der Bevölkerung geschaffen wurde. Im schlechteren Fall diene sie nur zur Verfolgung derer, die dem Staat nicht in den Kram passen.
Busch erwähnte auch das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis), das im Juni 2012 eingeführt wurde. Damit wurde nach eigenen Angaben „die gesetzlich zulässigen Speicher- und Analysemöglichkeiten optimiert“. Auch hier gebe es eine gefährliche Verflechtung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Information.
Stärkung der Versammlungsfreiheit statt Repression
Busch hält es für fraglich, ob der Verfassungsschutz überhaupt dazu dienen kann, rechtsextreme Strukturen und Personen zu beobachten und rechtzeitig gegen sie vorzugehen. Man brauche keinen Verfassungsschutz, um sie zu bekämpfen. Es gehe schließlich nicht um eine Gefahr für den Staat, sondern um wirksamen Schutz von Menschen, die sich gegen die Rechten stellen, etwa Antifaschisten – darum, die Versammlungsfreiheit zu stärken und jede Gruppierung zu unterstützen, die politisch aktiv ist und gegen Rechts auf die Straße geht. Statt dessen würden Demonstranten gegen Nazis mit Wanderkesseln der Polizei, Kesselungen, Greiftrupps, übertriebenen Auflagen und Schwierigkeiten bei der Anmeldung behindert.
Die Differenzierung zwischen verschiedenen Menschen, die an solchen Demonstrationen teilnehmen, müsse unbedingt abgebaut werden, damit wieder eine größere und buntere Masse gegen den Faschismus demonstriert. Das Recht auf Versammlungsfreiheit gelte für alle Formen des Protests und sollte auch gegenseitig akzeptiert und unterstützt werden.
Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt in ihrem Artikel von Christoph Busch „Der Nationalsozialistische Untergrund im Lichte rechtsradikaler Gewalt“ einen Einblick in die Zusammenhänge. Dort heißt es: „Der Vernichtungsgedanke, der der rechtsradikalen Ideologie inhärent ist, manifestiert sich im „NSU“ als rassistisch motivierte Mordlust, die in langfristig geplanten Morden mündet – ein Novum in Deutschland.“
Wir dokumentieren den Ruf der Anstifter:
Die Neonazis der Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) sind nur die Spitze des Eisbergs. Rechtsextremes Denken und Handeln war und ist tief im Staat und in der Mitte unserer Gesellschaft verankert. Uns allen fehlte es über Jahre an der notwendigen Empathie, um den rassistischen Hintergrund bei den Taten des NSU wahrzunehmen. Wir können alle Opfer unserer eigenen Vorurteile werden.Ruf an Staat und Bürgerschaft der Teilnehmenden der bürgerschaftlichen Konferenz NSU im Staat am 8.11.2014 in Stuttgart:
Die Untersuchungsausschüsse des Bundestages und einiger Landtage haben die Vorurteile in Polizei, Justiz und Geheimdiensten und deren Untätigkeit gegen Rechts bis hin zu deren Unterstützung offen gelegt. Dennoch reagieren Parlamente und Regierungen auch drei Jahre nach der Entdeckung des NSU darauf kaum oder unangemessen.
Der uns in politischen Sonntagsreden abverlangte Widerstand gegen Intoleranz und Menschenfeindlichkeit wird durch staatliche Sanktionen behindert. Einzelne und Gruppen, die sich Neonazis entgegenstellen, werden kriminalisiert. Das Grundgesetz wurde und wird also missachtet. Der Gleichheits- und der Antidiskiminierungsgrundsatz, als auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sind bedroht.
Deshalb nehmen wir, als Teil der Zivilgesellschaft, unsere Verantwortung für den Schutz der Verfassung wahr und fordern:
Stärkung der Zivilgesellschaft
Stärkung zivilgesellschaftlich engagierter Bürgerinnen und Bürger und Initiativen gegen Rechtsextremismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
Einrichtung unabhängiger und flächendeckender Beratungs- und Anlaufstellen für Opfer rechter Gewalt
Fundierte Aufklärung über die Gefahren von Rechtsextremismus für alle Altersgruppen und in allen gesellschaftlichen Bereichen
Aufklärung über Rechtsextremismus an Schulen ausschließlich von Lehrkräften oder ausgewiesenen Fachleuten der Zivilgesellschaft und nicht vom Verfassungsschutz
Integration der Themen Rechtsextremismus und Rassismus sowie der Umgang mit ihnen in der pädagogischen Ausbildung
Aufklärung im Bund und in Baden-Württemberg Einrichtung einer außerparlamentarischen Untersuchungskommission mit Ermittlungsbefugnissen auf Bundesebene nach britischem Vorbild Erstellung einer aktuellen Studie über Rechtsextremismus sowie über rechtsextreme Einstellungen und Tendenzen bei den Sicherheitsbehörden Untersuchung der neonazistischen Netzwerke sowie der braunen Traditionen und Haltungen in allen staatlichen- und Sicherheitsbehörden Zivilgesellschaftliche Begleitung des NSU-Untersuchungsausschusses in Baden-Württemberg nach dem Vorbild von NSU-Watch mit freiem Zugang zu allen Informationen und Akten für die Herstellung von echter Transparenz Thematisierung der Blockade von Seiten des Innen- und Justizministeriums bei den bisherigen Versuchen der Aufklärung durch den NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg Kontrolle von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten Abschaffung des Verfassungsschutzes und aller V-Leute, auch der von der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden geführten Gesetzlicher Schutz von Whistleblowern – insbesondere aus den Reihen der Sicherheitsbehörden Ungehindertes Demonstrationsrecht gegen Naziaufmärsche Kennzeichnungspflicht aller Polizistinnen und Polizisten
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